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Die Allianz Waldsassengau hat für das Jahr 2020 erfolgreich ein "Regionalbudget" in Höhe von 100.000 € beantragt. Damit können im Jahr 2020 Kleinprojekte in den Mitgliedsgemeinden gefördert werden. Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.


Was wird gefördert?

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Entwicklungskonzepts der Allianz Waldsassengau dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € (netto) nicht übersteigen.

Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z. B. Kleinprojekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.


Gefördert werden können Kleinprojekte, die den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Voraussetzung: Berücksichtigung...

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstanden Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013).

Wichtige Bedingung

Das Kleinprojekt muss bis zum 20. September 2020 fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein. Ein Durchführungsbeleg inkl. der Rechnungsbelege muss der verantwortlichen Stelle der Allianz (Gemeinde Waldbrunn) bis zum 30. September 2020 vorgelegt werden.

Der Prozess in Kürze erklärt

Sie haben eine Idee für ein Kleinprojekt -  Sie senden eine Förderanfrage bis 31.03.2020 an die Gemeinde Waldbrunn  - Das Entscheidungsgremium tagt und entscheidet über die Förderfähigkeit - Idealfall: Sie erhalten eine Förderzusage und schließen einen privatrechtlichen Vertrag mit der Allianz ab - Sie beginnen mit Ihrem Projekt - Projektabschluss bis 20. September (letztes Rechnungsdatum) - Sie reichen ihren Durchführungsnachweis (Bildmaterial erwünscht) bis 30. September bei der Gemeinde Waldbrunn ein - Sie erhalten zum Ende des Jahres Ihr berechnetes Fördergeld.
 

Haben Sie eine Projektidee oder Fragen?

Management der Allianz Waldsassengau im Würzburger Westen
09306 906327
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Dokumente für Ihren Antrag

Formular für Ihre Förderanfrage Kleinprojekt
Durchführungsnachweis für ein Kleinprojekt
Für Gewerbe: DeMinimis Erklaerung für beantragende Gewerbebetriebe

Informationen

Infos und Merkblatt zur Foerderung über das Regionalbudget
Infos und Merkblatt DeMinimis Beihilfe