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Das Regionalbudget 2025 der
Allianz Waldsassengau im Würzburger Westen e. V. - Ihre Ideen für unsere Dörfer und Region sind gefragt

(Stand 08.11.2024)  Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für das Regionalbudget 2025. Die Allianz Waldsassengau bewirbt sich auch dieses Jahr um Mittel aus dem Förderprogramm "Regionalbudget" und bietet ihren Mitgliedsgemeinden Altertheim, Eisingen, Greußenheim, Helmstadt, Hettstadt, Holzkirchen, Kist, Kleinrinderfeld, Neubrunn, Remlingen, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn sowie den dortigen Vereinen und Privatpersonen - vorbehaltlich der Bewilligung durch das ALE Unterfranken - die Möglichkeit, Kleinprojekte fördern zu lassen. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die u. a. der Umsetzung unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen, die im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen (Achtung neu ab 2025: Kleinprojekte werden künftig brutto gefördert. Die Gesamtkosten dürfen also nicht höher als 20.000 EUR brutto sein. Ausnahme, der Kleinprojektträger hat eine Vorsteuerabzugsberechtigung. Diese und alle weiteren Informationen können dem Merkblatt für Kleinprojektträger des StMELF entnommen werden). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Infos, Kriterien, Formulare

Im Förderwegweiser des Bayerischen StMELF finden Sie unter "Antragstellung Kleinprojektträger" das Merkblatt sowie sämtliche Formulare zum Regionalbudget 2025:
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/

Neben den Vorgaben zur grundsätzlichen Förderfähigkeit des StMELF berücksichtigen Sie bitte auch unsere Auswahlkriterien anhand derer das Entscheidungsgremium bewertet. Diese sind in unserem Förderaufruf veröffentlicht.

Unseren veröffentlichten Förderaufruf zur Einreichung von Anfragen zum Regionalbudget 2025 finden Sie hier:  RB_2025_Aushang_Einreichung_Förderanfragen_end.pdf      

Ablauf des Antragsverfahrens

1. Sie haben eine Projektidee, die grundsätzlichen förderfähig ist und unsere Auswahlkriterien erfüllt.

2. Einreichung der Förderanfrage für ein Kleinprojekt bis zum 13.02.2025 bei der Verantwortlichen Stelle Allianz Waldsassengau im Würzburger Westen e. V., Rathausplatz 2, 97265 Hettstadt oder per E-Mail (siehe unten). Bitte die Fördervoraussetzungen und Kriterien vom StMELF und der Allianz Waldsassengau e.V. beachten! Immer wieder erreichen uns Förderanfragen, die ganz offensichtlich die Kriterien nicht erfüllen. Sind einzelne Kriterien erfüllt, nehmen Sie diese unbedingt mit in Ihre Projektbeschreibung auf.

3. Bewertung und Auswahlentscheidung durch das Entscheidungsgremium (ca. März 2025).

4. Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags zwischen der Verantwortlichen Stelle und dem Kleinprojektträger bei erfolgreicher Auswahl durch das Entscheidungsgremium. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

5. Projektbeginn ab dem im Privatrechtlichen Vertrag genannten Datum.

6. Durchführung und Abrechnung des Kleinprojekts bis zum 20.09.2025 und Einreichung des Durchführungsnachweises bis spätestens 01.10.2025 durch den Kleinprojektträger bei der Verantwortlichen Stelle Allianz Waldsassengau e.V.

7. Auszahlung des Förderbetrags ca. zum Jahresende, wenn das Kleinprojekt wie beantragt umgesetzt und vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken bewilligt worden ist.

Die 12 Gemeinden der Allianz Waldsassengau freuen sich auf Ihre Ideen, denn jede umgesetzte Idee bereichert unsere Dörfer und trägt zu deren Lebendigkeit bei!

Rückfragen

Für Rückfragen steht Ihnen das Allianzmanagement gerne zur Verfügung unter:

 0931 4970445
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