Das Regionalbudget 2025 der
Allianz Waldsassengau im Würzburger Westen e. V. - Ihre Ideen für unsere Dörfer und Region sind gefragt!
(Stand 07.03.2025) Die Allianz Waldsassengau und ihre Mitglieds-Kommunen Altertheim, Eisingen, Greußenheim, Helmstadt, Hettstadt, Holzkirchen, Kist, Kleinrinderfeld, Neubrunn, Remlingen, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn rufen zur Einreichung von Kleinprojekten für das Regionalbudget auf, die den Zweck verfolgen, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern, weiterzuentwickeln und der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen, im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.
Nach dem ersten Auswahlverfahren ist noch ein Restbudget von rd. 50.000 EUR über, für das u. a. Vereine, Private, Gemeinden eine Förderanfrage stellen können. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR brutto nicht übersteigen (Achtung neu ab 2025: Kleinprojekte werden künftig brutto gefördert. Die Gesamtkosten dürfen also nicht höher als 20.000 EUR brutto sein. Ausnahme, der Kleinprojektträger hat eine Vorsteuerabzugsberechtigung. Diese und alle weiteren Informationen können dem Merkblatt für Kleinprojektträger des StMELF entnommen werden). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Infos, Kriterien, Formulare
Im Förderwegweiser des Bayerischen StMELF finden Sie unter "Antragstellung Kleinprojektträger" das Merkblatt sowie sämtliche Formulare zum Regionalbudget 2025:
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/
Neben den Vorgaben zur grundsätzlichen Förderfähigkeit des StMELF berücksichtigen Sie bitte auch unsere Auswahlkriterien anhand derer das Entscheidungsgremium bewertet. Diese sind in unserem Förderaufruf veröffentlicht.
Unseren veröffentlichten Förderaufruf zur Einreichung von Anfragen zum Regionalbudget 2025, den Vorgaben und Auswahlkriterien finden Sie hier: RB2025_Aushang_Einreichung_Förderanfragen_zweiter_Aufruf_end.pdf
Ablauf des Antragsverfahrens
1. Sie haben eine Projektidee, die grundsätzlichen förderfähig ist und unsere Auswahlkriterien erfüllt.
2. Einreichung der Förderanfrage für ein Kleinprojekt bis zum 03.04.2025 bei der Verantwortlichen Stelle Gemeinde Kleinrinderfeld, Pfarrer-Walter-Straße 4, 97271 Kleinrinderfeld oder per E-Mail (siehe unten). Bitte die Fördervoraussetzungen und Kriterien vom StMELF und der Allianz Waldsassengau e.V. beachten! Immer wieder erreichen uns Förderanfragen, die ganz offensichtlich die Kriterien nicht erfüllen. Sind einzelne Kriterien erfüllt, nehmen Sie diese unbedingt mit in Ihre Projektbeschreibung auf. Anhand der Auswahlkriterien bewertet das Entscheidungsgremium.
3. Bewertung und Auswahlentscheidung durch das Entscheidungsgremium (ca. April 2025).
4. Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags zwischen der Verantwortlichen Stelle und dem Kleinprojektträger bei erfolgreicher Auswahl durch das Entscheidungsgremium. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
5. Projektbeginn ab dem im Privatrechtlichen Vertrag genannten Datum.
6. Durchführung und Abrechnung des Kleinprojekts bis zum 20.09.2025 und Einreichung des Durchführungsnachweises bis spätestens 01.10.2025 durch den Kleinprojektträger bei der Verantwortlichen Stelle Allianz Waldsassengau e.V.
7. Auszahlung des Förderbetrags ca. zum Jahresende, wenn das Kleinprojekt wie beantragt umgesetzt und vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken bewilligt worden ist.
Die 12 Gemeinden der Allianz Waldsassengau freuen sich auf Ihre Ideen, denn jede umgesetzte Idee bereichert unsere Dörfer und trägt zu deren Lebendigkeit bei!
Rückfragen
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Brandt gerne zur Verfügung unter:
09366 /9077-21
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