(Stand 05.10.2023) Die Allianz Waldsassengau bewirbt sich auch dieses Jahr wieder um Mittel aus dem Förderprogramm Regionalbudget und bietet ihren Mitgliedsgemeinden Altertheim, Eisingen, Greußenheim, Helmstadt, Hettstadt, Holzkirchen, Kist, Kleinrinderfeld, Neubrunn, Remlingen, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn sowie den dortigen Vereinen und Privatpersonen - vorbehaltlich der Bewilligung durch das ALE Unterfranken - die Möglichkeit, Kleinprojekte fördern zu lassen. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen, im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Die Nettoausgaben werden mit 80 Prozent gefördert, maximal jedoch mit 10.000 Euro.
Infos, Kriterien, Formulare
Vorgaben des StMELF: Im Förderwegweiser des Bayerischen StMELF finden Sie unter "Antragstellung für Kleinprojektträger" das Merkblatt und notwendige Formulare für die Förderanfrage und den späteren Durchfürhungsnachweis: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Regionalbudget (bayern.de)
Ziele und Maßnahmen unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts: Download ILEK (PDF).
Veröffentlichter Förderaufruf zur Einreichung von Anfragen zum Regionalbudget 2024: Download Förderaufruf 2024 (PDF)
Ablauf des Antragsverfahrens
1. Projektidee und Klärung der grundsätzlichen Förderfähigkeit.
2. Einreichung der Förderanfrage für ein Kleinprojekt bis zum 31.01.2024 bei der Verantwortlichen Stelle Gemeinde Kleinrinderfeld, vertreten durch 1. Bürgermeister Harald Engbrecht, Pfarrer-Walter-Straße 4 in 97271 Kleinrinderfeld. Bitte die Fördervoraussetzungen und Kriterien vom StMELF und der Allianz Waldsassengau e.V. berücksichtigen!
3. Bewertung und Auswahlentscheidung durch das Entscheidungsgremium (ca. Mitte/Ende Februar 2024).
4. Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags zwischen der Verantwortlichen Stelle und dem Kleinprojektträger bei erfolgreicher Auswahl durch das Entscheidungsgremium.
5. Projektbeginn ab dem im Privatrechtlichen Vertrag genannten Datum.
6. Durchführung und Abrechnung des Kleinprojekts bis zum 20.09.2024 und Einreichung des Durchführungsnachweises bis spätestens 01.10.2024.
7. Auszahlung des Förderbetrags ca. zum Jahresende, wenn das Kleinprojekt wie beantragt umgesetzt worden ist.
Die 12 Gemeinden der Allianz Waldsassengau e.V. freuen sich auf Ihre Ideen!
Für Rückfragen steht Ihnen das Allianzmanagement zur Verfügung unter:
0931 4970445
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